Corona und Jugendarbeit

Ab 27. Januar heißt es #jungundwiederdabei:

In der Pressekonferenz des Kabinetts (Bayern.de) verkündete Sataatskanzlei-Leiter Florian Herrmann:

"Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell - auch ohne Impfung oder weiteren Test - zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden."

Sobald die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktualisiert wurde, wird es auch auf den Seiten des Bayerischen Jugendrings wieder ausführliche Informationen geben.

In Kürze bedeutet dies für die Jugendarbeit:

  • Es gilt zwar weiterhin 2G für alle Angebote der Jugendarbeit bei uns im Dekanat und in den Gemeinden
  • Aber: Alle ungeimpften Schüler:innen können wieder an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.
  • Für volljährige Personen gilt weiterhin 2G - ungeimpfte, volljährige Personen können also weiterhin nicht an Angeboten der außerschulischen Jugendarbeit teilnehmen